Achtung bei denen, die sagen, der UFI-Code sei nicht nötig, wenn man Duftkerzen herstellt!
Vorsicht bei denen, die sagen, wenn du ihre Duftstoffe benutzt, musst du den UFI-Code nicht registrieren.
Im Bereich der handgemachten Kerzen kursiert oft der Satz: „Wenn du unsere Duftstoffe unter einem bestimmten Prozentsatz verwendest, brauchst du keinen UFI-Code.“
Ist das wirklich so?
Um diesen Punkt zu klären, habe ich am 26. Februar 2026 einige Fragen an ChatGPT gestellt, um zu verstehen, was die europäische Verordnung wirklich vorsieht.
Unten findest du eine klare Zusammenfassung der Antworten.
1. Wenn ich Duftkerzen herstelle, muss ich den UFI-Code haben?
In den meisten Fällen ja.
Der Code UFI (Unique Formula Identifier) ist ein 16-stelliger Code, der durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zur Identifizierung der gefährliche chemische Gemische.
Er dient den europäischen Giftnotrufzentren, um im Notfall die Zusammensetzung eines Produkts zu kennen.
Wenn jemand eine Substanz aus dem Produkt verschluckt oder damit in Kontakt kommt, kann das medizinische Personal den UFI im europäischen System eingeben und die deklarierte Zusammensetzung sehen.
Warum Duftkerzen oft der Verpflichtung unterliegen
Eine duftfreie Kerze benötigt normalerweise keinen UFI.
Eine Duftkerze enthält hingegen fast immer:
-
Duftstoffe
-
ätherische Öle
-
aromatische Lösungsmittel
-
Duftallergene
Viele dieser Substanzen sind eingestuft als:
-
Hautsensibilisierer
-
reizend
-
gefährlich für aquatische Umwelt
Wenn die Endgemisch ist nach CLP eingestuft, der Code UFI wird verpflichtend.
2. Stimmt es, dass bei einem Duftstoff unter einem bestimmten Prozentsatz kein UFI erforderlich ist?
Diese Aussage ist nur teilweise korrekt.
Die CLP-Verordnung betrachtet nicht der Gesamtanteil des Duftstoffs, sondern die Einstufung des Endgemischs.
Die richtige Frage ist nicht:
❌ „Wie viel Duftstoff verwende ich?“
aber:
✔ „Ist die fertige Kerze als gefährlich eingestuft?“
Wenn das Gemisch erhält keine Gefahreneinstufung, der UFI ist nicht erforderlich.
Der Punkt, der am meisten Verwirrung stiftet
Die Schwellenwerte gelten nicht für den Duftstoff als Ganzes.
Gelten für die einzelnen gefährlichen Substanzen im Duftstoff.
Reales Beispiel:
Ein Duftstoff kann Substanzen wie enthalten:
-
Linalool
-
Limonen
-
Citral
-
Eugenol
Viele davon sind eingestuft als Hautsensibilisierer o gefährlich für aquatische Umwelt.
Wenn eine dieser Substanzen in der Endmischung die im CLP festgelegten Schwellenwerte überschreitet, wird die Kerze rechtlich eingestuft.
Und wenn ein Gemisch eingestuft ist → wird der UFI verpflichtend.
3. Muss ich die SDS studieren, um zu verstehen, ob ich den UFI brauche?
Ja, aber es reicht nicht, nur oberflächlich darauf zu schauen.
Um die Situation richtig zu bewerten, muss mindestens Folgendes analysiert werden:
Abschnitt 2 — Gefahrenidentifikation
Abschnitt 3 — Zusammensetzung
Dann muss die tatsächliche Konzentration der Substanzen in der Kerze berechnet werden.
Vereinfachtes Beispiel:
-
Linalool im Duftstoff → 3%
-
Duftstoff in der Kerze verwendet → 6%
Endkonzentration:
3% × 6% = 0,18%
Wenn der CLP-Schwellenwert für diese Substanz 0,1%, das Gemisch wird eingestuft.
Ein weiteres wenig bekanntes Problem
Im CLP gibt es das Prinzip der Additivität.
Das bedeutet, dass sich ähnliche Substanzen addieren können.
Beispiel:
-
Linalool → 0,05%
-
Citral → 0,04%
-
Eugenol → 0,03%
Summe der Sensibilisierer = 0,12%
Auch wenn jede Substanz einzeln unter dem Schwellenwert liegt, kann die Summe die Einstufung auslösen.
4. Die schnelle Methode der Prüfer (Überprüfung in 2 Minuten)
Bei REACH-CLP-Kontrollen verwenden die Prüfer oft eine sehr einfache Überprüfung.
SCHRITT 1
Sie fragen:
„Enthält die Kerze Duftstoffe oder ätherische Öle?“
Wenn die Antwort ja ist, wird das Produkt als potenzielles chemisches Gemisch für Verbraucher betrachtet.
SCHRITT 2
Sie fragen nach Sicherheitsdatenblatt (SDS) des Duftstoffs.
Sie schauen vor allem in den Abschnitt 2.
Wenn sie Gefahrenhinweise wie finden:
-
H317
-
H315
-
H411
-
H412
Sie erkennen sofort, dass der Duftstoff eingestuft ist.
SCHRITT 3
Sie fragen nach dem verwendeten Prozentsatz.
Wenn der Duftstoff typischerweise mit 5-10% verwendet wird, wissen sie aus Erfahrung, dass viele Kerzen eingestuft sind.
SCHRITT 4
Die entscheidende Frage lautet: „Können Sie mir die CLP-Einstufung der fertigen Kerze zeigen?“
Wenn der Hersteller keine dokumentierte Einstufung hat, kann eine formelle Überprüfung des Gemischs erforderlich sein.
Achtung vor einem weit verbreiteten Fehler
Viele Hersteller denken, es reicht zu sagen:
-
„ich verwende wenig Duftstoff“
-
„der Duft entspricht IFRA“
-
„der Lieferant sagt, es ist sicher“
Aber IFRA ersetzt nicht die CLP.
IFRA legt fest Verwendungsgrenzen des Dufts, während die CLP festlegt wie das Endgemisch eingestuft und etikettiert wird.
Es sind zwei verschiedene Systeme.
Fazit
Um sicher zu wissen, ob eine Duftkerze den UFI-Code benötigt, muss überprüft werden, ob das Endgemisch gemäß der CLP-Verordnung eingestuft ist.
Dies erfordert:
-
Analyse des Sicherheitsdatenblatts (SDS)
-
Berechnung der Konzentrationen
-
Überprüfung der CLP-Schwellenwerte
-
eventuelle Einstufung des Gemischs
Wenn diese Bewertung nicht durchgeführt wird, bleibt die rechtliche Verantwortung dennoch beim Hersteller.
